Verwaltungsrecht


Eine Verwaltungsgerichtsbarkeit entscheidet über Streitigkeiten zwischen Einzelpersonen und Behörden sowie über Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Behörden. An die Verwaltungsgerichtsbarkeit kann man sich wenden, um einen behördlichen Bescheid, beispielsweise von der Sozialversicherungsanstalt, dem Finanzamt oder dem Sozialamt der Gemeinde, anzufechten. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die erste Instanz unter den allgemeinen Verwaltungsgerichten. An die Verwaltungsgerichtsbarkeit können Sie behördliche Bescheide anfechten, mit denen Sie nicht zufrieden sind. Dies kann beispielsweise einen Bescheid betreffen, den die Sozialversicherungsanstalt, das Finanzamt oder das Sozialamt der Gemeinde erlassen hat.

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