Prozessunterstützung


Prozessrecht ist das Rechtsgebiet, das das Verfahren vor Gerichten und Schiedsgerichten regelt. Die zentrale Gesetzgebung auf diesem Gebiet in Schweden stellt die Prozessordnung dar. Prozessrecht kann in drei Hauptgruppen unterteilt werden, nämlich Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht und Verwaltungsgerichtsprozessrecht. Die erstgenannte Gruppe wird normalerweise zum Privatrecht gezählt, während die beiden letztgenannten Gruppen zum Bereich des öffentlichen Rechts gehören. Dies liegt daran, dass der Verwaltungsgerichtsprozess behandelt, wie behördliche Entscheidungen zustande kommen und vielleicht vor allem, wie eine Überprüfung von behördlichen Entscheidungen beantragt werden kann, während sich das Zivilprozessrecht und das Strafprozessrecht an Einzelpersonen (d. h. sowohl natürliche als auch juristische Personen) richten.


Das Zivilprozessrecht ist der Rechtsbereich, der sich mit dem Verfahren in einem Zivilprozess und einem Schiedsgerichtsverfahren befasst, d. h. wenn zwei Einzelpersonen, primär privatrechtliche Streitigkeiten, "austragen". Charakteristisch für das Zivilprozessrecht ist das sogenannte Versäumnisurteil, über das der Richter entscheiden kann, wenn eine Partei nicht zum mündlichen Scheitern erscheint oder keine schriftliche Antwort auf die Klageschrift einreicht – sofern kein mündliches Scheitern erforderlich ist.


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