Aufenthaltserlaubnis in Schweden – So funktioniert es und so erhalten Sie Hilfe
Möchten Sie in Schweden wohnen, arbeiten oder sich mit einem Familienmitglied wiedervereinigen? Dann müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hier erklären wir die gängigsten Arten von Genehmigungen, was für eine Genehmigung erforderlich ist und wie wir von Juridikservice Ihnen während des gesamten Prozesses helfen können.
Wer benötigt eine Aufenthaltserlaubnis?
Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie planen:
- Leben Sie mit einem Partner oder einer nahestehenden Person in Schweden
- Arbeiten oder studieren in Schweden
- Schutz (Asyl) suchen oder nach Schutzgründen verbleiben
- Verlängerung eines früheren Aufenthaltstitels
Gängige Arten von Aufenthaltstiteln
- **Familjeåterförening** – z.B. Partner, Kinder oder andere Familienangehörige in Schweden
- Arbeitserlaubnis - wenn Sie einen Job in Schweden gefunden haben
- Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder Schutzgründen
- Verlängerung der bestehenden Genehmigung
Wie bewerbt man sich?
- Sie bewerben sich digital oder über die Botschaft/Migrationsverket.
- Sie reichen alle Dokumente und Beweismittel ein.
- Die Migrationsbehörde prüft Ihr Anliegen
- Sie erhalten eine Entscheidung –Bewilligung, Aufforderung zur Ergänzung oder Ablehnung
Was tun Sie, wenn Sie eine Ablehnung erhalten?
Sie haben das Recht, die Entscheidung über die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von drei Wochen anzufechten. Wir helfen Ihnen, schnell zu handeln, die Anfechtung zu formulieren und die richtigen Unterlagen einzureichen.
Wie kann Juridikservice Ihnen behilflich sein?
Wir helfen Ihnen bei:
- Antrag auf neue oder verlängerte Aufenthaltserlaubnis
- Überprüfung der Anforderungen und der Dokumentation
- Kontakte mit der Migrationsbehörde
- Beschwerde bei Ablehnung


